Dieser Bericht spiegelt weder den Verlauf des Gesprächs wieder, noch hat er Anspruch auf Vollständigkeit und stellt die Sachverhalte so dar, wie ich Sie aufgenommen habe.
Am Freitag, dem 15. Februar 2008 haben wir uns mit dem Wahlleiter von Obertshausen, Oskar Mürell, auf dessen Einladung hin im Cafe Kapellenhof in Hausen, Ortsteil von Obertshausen, getroffen. Constanze Kurz und g0ph3r waren bei dem Gespräch dabei.
Herr Mürell hat uns davon berichtet, dass nach der Veröffentlichung von meinem Bericht im NIGHTLINE-Blog er viele Antufe bekommen hat. Nach seinen Angaben wurde er dabei von vielen der Anrufer beschimpft. Die Anrufe, so berichtete, haben erst nach 3 Tagen aufgehört. Die ganze Geschichte hat ja riesige Wellen im Internet geschlagen und innerhalb von kurzer Zeit eine sehr hohe Aufmerksamkeit erfahren. Herrn Mürell deswegen derartig anzugehen ist nicht zu rechtfertigen, man muss bei solchen Diskussionen sachlich bleiben.
Herr Mürell hat uns erklärt, dass, auf Grundlage das Wahlleitfadens des Landeswahlleiters und der Landeswahlordnung § 46, die Wahlbeobachtung vor 8 Uhr nicht möglich sei. Dies liege daran, dass die Wahlcomputer unter hoher Konzentration vorbereitet werden müssten. Ich argumentierte, dass meiner Auffassung nach aufgrund der Landeswahlgeräteverordnung die Wahlhandlung mit der Initialisierung der Computer beginnt und damit öffentlich sein muss. Constanze hinterfragte seine Auffassung, jedoch ohne auf juristische Details einzugehen. Er argumentierte, dass seiner Aufassung nach die Öffentlichkeit vor 8 Uhr durch die Wahlhelfer repräsentiert würde. Bei dieser Diskussion haben wir uns im Kreis gedreht, niemand ist von seinem Standpunkt abgewichen.
Als wir auf das Verhalten des Ordnungsamtsbeamten zu sprechen kamen, sagte er, dass er den Beamten angewiesen hatte, den Lieferwagen mit den Wahlcomputern zu bewachen. Das der Beamte uns der Bannmeile verwies und uns die Konsequenzen bei Zuwiederhandlung erklärte billigte er. Er bezog sich auf meinen Bericht, in Als ich erzählte, dass er uns unterstellte, dass wir stören, die Wähler beeinflussen und die Wahl manipulieren wollen würde, sagte er, dass er sich dafür entschuldigt. Der Beamte hat nach seinen Angaben einen genauen Bericht dazu verfasst. Herr Mürell sagte, dass der Beamte auch andere Autos aufgeschrieben hat. Die Rechte nach § 35 StVO habe er, sehe ich anders. Damit ist klar, dass der Beamte auf Anweisung hin gehandelt hat. Wir werden Widerspruch gegen diese Amtshandlung einreichten.
Der Mann der am Abend in das Wahllokal 1 kam und mit dem Wahlleiter telefonierte, war der Bürgermeister Obertshausens. Der Wahlhelfer der uns den Zutritt zu Wahllokal 1 verweigerte, war ein Polizist und hat nach Angaben von Herrn Mürell keine Schulung erhalten.
Die Bürgermeisterwahl im März in Obertshausen findet nach den Angaben von Herrn Mürell ohne Wahlcomputer statt, weil diese sich für eine so einfache Wahl sich nicht lohnen würden. Ich habe angekündigt, dass wir diese Wahl dennoch beobachten werden, um den Kontrast zu bekommen.
Ich danke Constanze an dieser Stelle, dass sie trotz des weiten Wegs aus Berlin gekommen ist! Ohne sie wäre das Gespräch ganz anders verlaufen.