04.04.2008
Überwachungssoftware für die Massen
Das "mobilespy-Abo" von BobMobile ist der nächste Schritt in die Überwachungsgesellschaft. Die Software von Jamba ist "nur" Verarschung. Da wird eine Jugend herangezüchtet, die keine Privatheit mehr kennt. Schließlich ist es ja "uncool" nicht im SchülerVZ zu sein. Siehe heise: "Big Brother für jeden: Handy-Ortung wird zur Massendienstleistung".
08.03.2008
Verfassungsinitiative
Ich habe es endlich geschafft das Wiki für die Verfassungsinitiative aufzusetzen. Nun kann es losgehen...
Abgründe in der SPD: Dagmar Metzger
perspektive2010.org: Warum Dagmar Metzger (SPD) Andrea Ypsilanti in den Rücken fällt
Mein-Parteibuch.com: Politik der Saboteure
Nach längerem Googeln habe ich ein Buch von einer Dagmar Metzger bei Amazon mit dem Titel "Geschäftsideen für die DDR" gefunden und dann auch gleich (gebraucht) bestellt. Ob es von dieser Dagmar Metzger stammt, werde ich dann hier schreiben. Könnte naheliegen, die Frau ist ja schließlich Wirtschaftsjuristin und Bankkauffrau. Ich bin inhaltlich auch sehr darauf gespannt, das könnte, wenn es von ihr stammt, sehr aufschlussreich sein.
Mein-Parteibuch.com: Politik der Saboteure
Nach längerem Googeln habe ich ein Buch von einer Dagmar Metzger bei Amazon mit dem Titel "Geschäftsideen für die DDR" gefunden und dann auch gleich (gebraucht) bestellt. Ob es von dieser Dagmar Metzger stammt, werde ich dann hier schreiben. Könnte naheliegen, die Frau ist ja schließlich Wirtschaftsjuristin und Bankkauffrau. Ich bin inhaltlich auch sehr darauf gespannt, das könnte, wenn es von ihr stammt, sehr aufschlussreich sein.
16.02.2008
Bericht vom Gespräch mit Oskar Mürell am 15. Februar 2008
Dieser Bericht spiegelt weder den Verlauf des Gesprächs wieder, noch hat er Anspruch auf Vollständigkeit und stellt die Sachverhalte so dar, wie ich Sie aufgenommen habe.
Am Freitag, dem 15. Februar 2008 haben wir uns mit dem Wahlleiter von Obertshausen, Oskar Mürell, auf dessen Einladung hin im Cafe Kapellenhof in Hausen, Ortsteil von Obertshausen, getroffen. Constanze Kurz und g0ph3r waren bei dem Gespräch dabei.
Herr Mürell hat uns davon berichtet, dass nach der Veröffentlichung von meinem Bericht im NIGHTLINE-Blog er viele Antufe bekommen hat. Nach seinen Angaben wurde er dabei von vielen der Anrufer beschimpft. Die Anrufe, so berichtete, haben erst nach 3 Tagen aufgehört. Die ganze Geschichte hat ja riesige Wellen im Internet geschlagen und innerhalb von kurzer Zeit eine sehr hohe Aufmerksamkeit erfahren. Herrn Mürell deswegen derartig anzugehen ist nicht zu rechtfertigen, man muss bei solchen Diskussionen sachlich bleiben.
Herr Mürell hat uns erklärt, dass, auf Grundlage das Wahlleitfadens des Landeswahlleiters und der Landeswahlordnung § 46, die Wahlbeobachtung vor 8 Uhr nicht möglich sei. Dies liege daran, dass die Wahlcomputer unter hoher Konzentration vorbereitet werden müssten. Ich argumentierte, dass meiner Auffassung nach aufgrund der Landeswahlgeräteverordnung die Wahlhandlung mit der Initialisierung der Computer beginnt und damit öffentlich sein muss. Constanze hinterfragte seine Auffassung, jedoch ohne auf juristische Details einzugehen. Er argumentierte, dass seiner Aufassung nach die Öffentlichkeit vor 8 Uhr durch die Wahlhelfer repräsentiert würde. Bei dieser Diskussion haben wir uns im Kreis gedreht, niemand ist von seinem Standpunkt abgewichen.
Als wir auf das Verhalten des Ordnungsamtsbeamten zu sprechen kamen, sagte er, dass er den Beamten angewiesen hatte, den Lieferwagen mit den Wahlcomputern zu bewachen. Das der Beamte uns der Bannmeile verwies und uns die Konsequenzen bei Zuwiederhandlung erklärte billigte er. Er bezog sich auf meinen Bericht, in Als ich erzählte, dass er uns unterstellte, dass wir stören, die Wähler beeinflussen und die Wahl manipulieren wollen würde, sagte er, dass er sich dafür entschuldigt. Der Beamte hat nach seinen Angaben einen genauen Bericht dazu verfasst. Herr Mürell sagte, dass der Beamte auch andere Autos aufgeschrieben hat. Die Rechte nach § 35 StVO habe er, sehe ich anders. Damit ist klar, dass der Beamte auf Anweisung hin gehandelt hat. Wir werden Widerspruch gegen diese Amtshandlung einreichten.
Der Mann der am Abend in das Wahllokal 1 kam und mit dem Wahlleiter telefonierte, war der Bürgermeister Obertshausens. Der Wahlhelfer der uns den Zutritt zu Wahllokal 1 verweigerte, war ein Polizist und hat nach Angaben von Herrn Mürell keine Schulung erhalten.
Die Bürgermeisterwahl im März in Obertshausen findet nach den Angaben von Herrn Mürell ohne Wahlcomputer statt, weil diese sich für eine so einfache Wahl sich nicht lohnen würden. Ich habe angekündigt, dass wir diese Wahl dennoch beobachten werden, um den Kontrast zu bekommen.
Ich danke Constanze an dieser Stelle, dass sie trotz des weiten Wegs aus Berlin gekommen ist! Ohne sie wäre das Gespräch ganz anders verlaufen. :-)
Am Freitag, dem 15. Februar 2008 haben wir uns mit dem Wahlleiter von Obertshausen, Oskar Mürell, auf dessen Einladung hin im Cafe Kapellenhof in Hausen, Ortsteil von Obertshausen, getroffen. Constanze Kurz und g0ph3r waren bei dem Gespräch dabei.
Herr Mürell hat uns davon berichtet, dass nach der Veröffentlichung von meinem Bericht im NIGHTLINE-Blog er viele Antufe bekommen hat. Nach seinen Angaben wurde er dabei von vielen der Anrufer beschimpft. Die Anrufe, so berichtete, haben erst nach 3 Tagen aufgehört. Die ganze Geschichte hat ja riesige Wellen im Internet geschlagen und innerhalb von kurzer Zeit eine sehr hohe Aufmerksamkeit erfahren. Herrn Mürell deswegen derartig anzugehen ist nicht zu rechtfertigen, man muss bei solchen Diskussionen sachlich bleiben.
Herr Mürell hat uns erklärt, dass, auf Grundlage das Wahlleitfadens des Landeswahlleiters und der Landeswahlordnung § 46, die Wahlbeobachtung vor 8 Uhr nicht möglich sei. Dies liege daran, dass die Wahlcomputer unter hoher Konzentration vorbereitet werden müssten. Ich argumentierte, dass meiner Auffassung nach aufgrund der Landeswahlgeräteverordnung die Wahlhandlung mit der Initialisierung der Computer beginnt und damit öffentlich sein muss. Constanze hinterfragte seine Auffassung, jedoch ohne auf juristische Details einzugehen. Er argumentierte, dass seiner Aufassung nach die Öffentlichkeit vor 8 Uhr durch die Wahlhelfer repräsentiert würde. Bei dieser Diskussion haben wir uns im Kreis gedreht, niemand ist von seinem Standpunkt abgewichen.
Als wir auf das Verhalten des Ordnungsamtsbeamten zu sprechen kamen, sagte er, dass er den Beamten angewiesen hatte, den Lieferwagen mit den Wahlcomputern zu bewachen. Das der Beamte uns der Bannmeile verwies und uns die Konsequenzen bei Zuwiederhandlung erklärte billigte er. Er bezog sich auf meinen Bericht, in Als ich erzählte, dass er uns unterstellte, dass wir stören, die Wähler beeinflussen und die Wahl manipulieren wollen würde, sagte er, dass er sich dafür entschuldigt. Der Beamte hat nach seinen Angaben einen genauen Bericht dazu verfasst. Herr Mürell sagte, dass der Beamte auch andere Autos aufgeschrieben hat. Die Rechte nach § 35 StVO habe er, sehe ich anders. Damit ist klar, dass der Beamte auf Anweisung hin gehandelt hat. Wir werden Widerspruch gegen diese Amtshandlung einreichten.
Der Mann der am Abend in das Wahllokal 1 kam und mit dem Wahlleiter telefonierte, war der Bürgermeister Obertshausens. Der Wahlhelfer der uns den Zutritt zu Wahllokal 1 verweigerte, war ein Polizist und hat nach Angaben von Herrn Mürell keine Schulung erhalten.
Die Bürgermeisterwahl im März in Obertshausen findet nach den Angaben von Herrn Mürell ohne Wahlcomputer statt, weil diese sich für eine so einfache Wahl sich nicht lohnen würden. Ich habe angekündigt, dass wir diese Wahl dennoch beobachten werden, um den Kontrast zu bekommen.
Ich danke Constanze an dieser Stelle, dass sie trotz des weiten Wegs aus Berlin gekommen ist! Ohne sie wäre das Gespräch ganz anders verlaufen. :-)
09.02.2008
Kommentar zur Forderung nach dem Mehrheitswahlrecht in Deutschland
Die Forderung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Ernst Benda zur Einführung des Verhältniswahlrechts lehne ich grundsätzlich ab, da das Mehrheitswahlrecht in meinen Augen demokratiefeindlich ist. Es sollen keine Zustände wie in Amerika oder Groß-Britanien hier entstehen. Zumal sich die meisten Menschen sowieso nicht gut durch die politischen Parteien vertreten sehen.
Ich fordere die Einführung einer repräsentativen Legislative, die sich aus einem Schnitt der Bevölkerung ergibt, was durch Auslosung der Entscheidungsträger erreicht wird.
Ich fordere die Einführung einer repräsentativen Legislative, die sich aus einem Schnitt der Bevölkerung ergibt, was durch Auslosung der Entscheidungsträger erreicht wird.
Gespräch mit Oskar Mürell, dem Wahlleiter von Obertshausen
Der Wahlleiter von Obertshausen, Oskar Mürell, hat uns zu einem Gespräch eingeladen. Wir haben einen Termin am nächsten Freitag in Obertshausen vereinbart. Constanze Kurz wird auch dabei sein.
Kommentar zu einer Aussage des Langener Wahlleiters
Emrich, Wahlleiter Langen: "... Im Auftrag irgendwelcher Clubs und Organisationen ist eine Wahlbeobachtung nicht erwünscht und der Wahlvorsteher bzw. der Wahlleiter sollte vorher hierüber informiert werden. ..."
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch die OSCE irgendeine Organisation ist. Zumal im Sinne des Grundgesetzes auch juristische Personen rechtsfähig sind und damit das Recht haben Wahlen zu beobachten.
Diese Antwort zeigt, dass der Herrn Emrich noch viel über Demokratie lernen muss. Wenn man demokratische Wahlen organisiert muss man mit Kritik zurecht kommen und sich dabei vollständig kooperativ und transparent verhalten, auch wenn das schwer ist. Wer dazu nicht in der Lage ist, ist für den Posten eines Wahlleiters ungeeignet.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch die OSCE irgendeine Organisation ist. Zumal im Sinne des Grundgesetzes auch juristische Personen rechtsfähig sind und damit das Recht haben Wahlen zu beobachten.
Diese Antwort zeigt, dass der Herrn Emrich noch viel über Demokratie lernen muss. Wenn man demokratische Wahlen organisiert muss man mit Kritik zurecht kommen und sich dabei vollständig kooperativ und transparent verhalten, auch wenn das schwer ist. Wer dazu nicht in der Lage ist, ist für den Posten eines Wahlleiters ungeeignet.
04.02.2008
Wahlbeobachtung in Obertshausen am Abend
Nach den Vorfällen vom Morgen entschieden wir uns abends nochmal nach Obertshausen zu fahren. Diesesmal fuhren wir mit dem Vater von Ionenbombe und mir.
Um 17:15 kamen wir im Wahllokal Waldstraße 101 (Wahlbezirk 1) an. Es standen im Gegensatz zum Morgen keine Personen vor der Tür. Wir betraten den Vorraum zum Wahllokal. Ich begrüßte den Wahlhelfer, der dort stand und sagte, dass ich die Wahl beobachten wolle. Dieser sagte, dass dies nicht möglich sei und dass wir den Ort verlassen sollen. Ich sagte, dass ich dazu nicht bereit bin, da die Wahl nach § 29 Hessiches Wahlgesetz öffentlich ist. Er sagte, dass wir die Wahl stören würden und er die Polizei holen würde. Ich sagte, dass ich die Wahl nicht störe und nicht mit den Wählern reden würde und dass er die Polizei holen solle, damit diese den Vorfall zu Protokoll nimmt.
Mein Vater ist einige Minuten später als ich in dem Wahllokal angekommen und redete auch mit dem Wahlhelfer. Er sagte, dass er gehört habe, dass hier Wahlcomputer eingesetzt werden und dass er sich das gerne anschauen würde. Auch ihm wurde im ersten Moment der Zugang zum Wahllokal verweigert, jedoch drohte man ihm nicht direkt mit der Polizei.
Mein Vater setzte sich daraufhin im Vorraum auf einen Stuhl in der Sitzecke und schaute sich das Ganze an.
Der Wahlhelfer rief nun die Polizei an. Fast im gleichen Moment betrat ein weiterer Herr aus Obertshausen das Wahllokal. Er war auch gerade beim Telefonieren mit seinem Handy. Offenbar hielt er Rücksprache mit dem Wahlleiter. Dieser erklärte dass die Öffentlichkeit hergestellt werden müsse. Er stellte den Lautsprecher des Handies auf laut, und der Teilnehmer am Ende sagte etwas, was ich jedoch nicht genau verstanden habe. Der zuletzt hinzugekommene Herr erklärte dann laut und deutlich, dass hiermit die Öffentlichkeit hergestellt sei.
Daraufhin betrat ich das Wahllokal und beobachtete den Vorgang aus einer Ecke. Wir bekamen mit, dass den Wahlhelfern in diesem Wahllokal wohl die Anweisung gegeben wurde, nicht mit uns zu reden. Ich forderte die am Tisch sitzenden Wahlhelfer auf, mir Einsicht in das Wahlprotokoll zu geben, da mir zum einen am Morgen von dem Ordnungsamtsbeamten zugesagt wurde, dass ich die Checksumme überprüfen könne und zum anderen, weil es mich interessiert, ob irgendetwas über den Vorfall am Morgen notiert wurde. Dies wurde mir jedoch verweigert. Als ich gemerkt habe, dass ich von den Menschen in dem Wahllokal sehr unfreundlich behandelt wurde und ich die Auszählung nicht in diesem Wahllokal beobachten wollte, entschied ich um 17:24 Uhr zu einem anderen Wahllokal zu fahren.
Da wir im Gegensatz zum morgen kein Navigationsgerät haben, irren zunächst wir ein wenig ziellos durch Obertshausen und kommen nach kurzer Zeit bei dem Wahllolokal in der Joseph-von-Eichendorff-Schule, Schulstr. 1 in Obertshausen an.
In den Wahllokalen der Wahlbezirke 2 und 3, welche sich im selben Gebäude in zwei verschiedenen Räumen befanden, durften wir die Wahl ohne Einsprüche beobachten, es wurden uns jedoch auch hier Videoaufnahmen und Fotographien untersagt. Unsere Ausweise wurden dort nicht kontrolliert. Man erlaubt uns jedoch auch in diesem Wahllokal nicht während der Wahl auf das Display der Bedieneinheit zu schauen. Als wir eine Zeit dort waren, machten wir Bekantschaft mit einem weiteren Wahlbeobachter aus Darmstadt. Wir verständigten uns mit ihm, das wir die Wahl in Wahllokal 2 und er die Wahl in Wahllokal 3 beobachten. Die Wähler haben nach unseren Beobachtungen keine größeren Probleme mit den Wahlcomputern gehabt, jedoch ist mir aufgefallen, dass bei einer Frau der Computer zunächst entsperrt wurde, sie dann jedoch wieder hervorgegangen ist, ohne zu wählen und es sich nochmal hat erklären lassen.
Nach Ende der Wahl beobachteten wir, wie der Wahlcomputer geöffnet wurde. Die Schlüssel wurden von zwei verschiedenen Personen übergeben. Während dem Drucken der Ergebnisse waren zwei Siegel im Innern zu erkennen, die aus der Entfernung wie die Siegel aus den Bildern von der Wahlbeobachtung in Viernheim aussahen. Die Bedienung des Wahlcomputers entnehmen die Wahlhelfer einem grünen Zettel, auf dem Kurzbedienungsanweisungen für den Wahlcomputer stehen. Die Ergebnisse werden gemäß den Anweisungen ausgedruckt und notiert. Beim Ausfüllen der Wahlprotokolle wird uns bekannt, das ein Wähler sich vor Ort weigerte zu wählen, ob das in Zusammenhang mit den Wahlcomputern steht ist uns unbekannt. Währenddessen wird der Wahlcomputer mit einem roten Siegelband, dass durch den Griff des Wahlcomputer geht versiegelt und kurz darauf um 18:16 Uhr von einem Mitarbeiter des Bahhofes abgeholt. Als ich die Beladung des Transporters beobachte, höre ich zufällig eine höchst abfällige Bemerkung über uns, in der wir unter anderem als "Idioten" bezeichnet wurden. Mir wird auf Nachfrage Einblick in den Ausdruck des Wahlergebnisses gewährt und ich habe mir die Zweitstimmen, welche mir von einer Wahlhelferin vorgelesen wurden, notiert. Nachdem die Wahlhlefer alles ausgefüllt haben, nimmt die Wahlvorsteherin das Speichermodul in ihrer Handtasche mit. Auf meine Nachfrage hin, wir uns mitgeteilt, dass sie eine weitere Person begleitet.
Die Auswertung der Wahlergebnisse in Wahllokal 2 war etwas früher zu Ende. Wir beobachteten das Ende der Auswertung in Wahllokal 3. Dort wurden die Ergebnisse auch an die Tafel geschrieben. Zwei Personen sprachen mich dort auf die Wahlcomputer an und ich erläuterte einige Angriffsmethoden aus dem Gutachten des CCC für das Bundesverfassungsggericht.
Um 17:15 kamen wir im Wahllokal Waldstraße 101 (Wahlbezirk 1) an. Es standen im Gegensatz zum Morgen keine Personen vor der Tür. Wir betraten den Vorraum zum Wahllokal. Ich begrüßte den Wahlhelfer, der dort stand und sagte, dass ich die Wahl beobachten wolle. Dieser sagte, dass dies nicht möglich sei und dass wir den Ort verlassen sollen. Ich sagte, dass ich dazu nicht bereit bin, da die Wahl nach § 29 Hessiches Wahlgesetz öffentlich ist. Er sagte, dass wir die Wahl stören würden und er die Polizei holen würde. Ich sagte, dass ich die Wahl nicht störe und nicht mit den Wählern reden würde und dass er die Polizei holen solle, damit diese den Vorfall zu Protokoll nimmt.
Mein Vater ist einige Minuten später als ich in dem Wahllokal angekommen und redete auch mit dem Wahlhelfer. Er sagte, dass er gehört habe, dass hier Wahlcomputer eingesetzt werden und dass er sich das gerne anschauen würde. Auch ihm wurde im ersten Moment der Zugang zum Wahllokal verweigert, jedoch drohte man ihm nicht direkt mit der Polizei.
Mein Vater setzte sich daraufhin im Vorraum auf einen Stuhl in der Sitzecke und schaute sich das Ganze an.
Der Wahlhelfer rief nun die Polizei an. Fast im gleichen Moment betrat ein weiterer Herr aus Obertshausen das Wahllokal. Er war auch gerade beim Telefonieren mit seinem Handy. Offenbar hielt er Rücksprache mit dem Wahlleiter. Dieser erklärte dass die Öffentlichkeit hergestellt werden müsse. Er stellte den Lautsprecher des Handies auf laut, und der Teilnehmer am Ende sagte etwas, was ich jedoch nicht genau verstanden habe. Der zuletzt hinzugekommene Herr erklärte dann laut und deutlich, dass hiermit die Öffentlichkeit hergestellt sei.
Daraufhin betrat ich das Wahllokal und beobachtete den Vorgang aus einer Ecke. Wir bekamen mit, dass den Wahlhelfern in diesem Wahllokal wohl die Anweisung gegeben wurde, nicht mit uns zu reden. Ich forderte die am Tisch sitzenden Wahlhelfer auf, mir Einsicht in das Wahlprotokoll zu geben, da mir zum einen am Morgen von dem Ordnungsamtsbeamten zugesagt wurde, dass ich die Checksumme überprüfen könne und zum anderen, weil es mich interessiert, ob irgendetwas über den Vorfall am Morgen notiert wurde. Dies wurde mir jedoch verweigert. Als ich gemerkt habe, dass ich von den Menschen in dem Wahllokal sehr unfreundlich behandelt wurde und ich die Auszählung nicht in diesem Wahllokal beobachten wollte, entschied ich um 17:24 Uhr zu einem anderen Wahllokal zu fahren.
Da wir im Gegensatz zum morgen kein Navigationsgerät haben, irren zunächst wir ein wenig ziellos durch Obertshausen und kommen nach kurzer Zeit bei dem Wahllolokal in der Joseph-von-Eichendorff-Schule, Schulstr. 1 in Obertshausen an.
In den Wahllokalen der Wahlbezirke 2 und 3, welche sich im selben Gebäude in zwei verschiedenen Räumen befanden, durften wir die Wahl ohne Einsprüche beobachten, es wurden uns jedoch auch hier Videoaufnahmen und Fotographien untersagt. Unsere Ausweise wurden dort nicht kontrolliert. Man erlaubt uns jedoch auch in diesem Wahllokal nicht während der Wahl auf das Display der Bedieneinheit zu schauen. Als wir eine Zeit dort waren, machten wir Bekantschaft mit einem weiteren Wahlbeobachter aus Darmstadt. Wir verständigten uns mit ihm, das wir die Wahl in Wahllokal 2 und er die Wahl in Wahllokal 3 beobachten. Die Wähler haben nach unseren Beobachtungen keine größeren Probleme mit den Wahlcomputern gehabt, jedoch ist mir aufgefallen, dass bei einer Frau der Computer zunächst entsperrt wurde, sie dann jedoch wieder hervorgegangen ist, ohne zu wählen und es sich nochmal hat erklären lassen.
Nach Ende der Wahl beobachteten wir, wie der Wahlcomputer geöffnet wurde. Die Schlüssel wurden von zwei verschiedenen Personen übergeben. Während dem Drucken der Ergebnisse waren zwei Siegel im Innern zu erkennen, die aus der Entfernung wie die Siegel aus den Bildern von der Wahlbeobachtung in Viernheim aussahen. Die Bedienung des Wahlcomputers entnehmen die Wahlhelfer einem grünen Zettel, auf dem Kurzbedienungsanweisungen für den Wahlcomputer stehen. Die Ergebnisse werden gemäß den Anweisungen ausgedruckt und notiert. Beim Ausfüllen der Wahlprotokolle wird uns bekannt, das ein Wähler sich vor Ort weigerte zu wählen, ob das in Zusammenhang mit den Wahlcomputern steht ist uns unbekannt. Währenddessen wird der Wahlcomputer mit einem roten Siegelband, dass durch den Griff des Wahlcomputer geht versiegelt und kurz darauf um 18:16 Uhr von einem Mitarbeiter des Bahhofes abgeholt. Als ich die Beladung des Transporters beobachte, höre ich zufällig eine höchst abfällige Bemerkung über uns, in der wir unter anderem als "Idioten" bezeichnet wurden. Mir wird auf Nachfrage Einblick in den Ausdruck des Wahlergebnisses gewährt und ich habe mir die Zweitstimmen, welche mir von einer Wahlhelferin vorgelesen wurden, notiert. Nachdem die Wahlhlefer alles ausgefüllt haben, nimmt die Wahlvorsteherin das Speichermodul in ihrer Handtasche mit. Auf meine Nachfrage hin, wir uns mitgeteilt, dass sie eine weitere Person begleitet.
Die Auswertung der Wahlergebnisse in Wahllokal 2 war etwas früher zu Ende. Wir beobachteten das Ende der Auswertung in Wahllokal 3. Dort wurden die Ergebnisse auch an die Tafel geschrieben. Zwei Personen sprachen mich dort auf die Wahlcomputer an und ich erläuterte einige Angriffsmethoden aus dem Gutachten des CCC für das Bundesverfassungsggericht.
31.01.2008
hessische Wahlgeräteverordnung und Landeswahlordnung
Ein Kommentar in meinem Blog, wies mich darauf hin, dass die hessische Landeswahlgeräteverordnung in § 6 regelt, dass die Initialisierung ein Teil der Wahlhandlung und damit öffentlich ist:
§ 6 - Eröffnung der Wahlhandlung
(1) Der Wahlvorstand stellt vor Beginn der Stimmabgabe fest, dass
1. die Wahlgeräte nach § 4 Abs. 1 Satz 2 versiegelt wurden,
2. der Inhalt der gerätespezifischen Darstellung der Wahlvorschläge mit dem amtlichen Stimmzettel übereinstimmt,
3. eine Abbildung der für die Stimmabgabe vorgesehenen Seite der Wahlgeräte einschließlich der gerätespezifischen Darstellung des Stimmzettels sowie eine Anleitung zur Stimmabgabe an den Wahlgeräten im Wahlraum aufgehängt sind,
4. sämtliche Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe auf Null stehen oder gelöscht sind,
5. nicht benötigte Zähl- oder Speichervorrichtungen gegen eine Stimmabgabe gesperrt sind und
6. die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter leer sind, soweit bei der Benutzung des Gerätes Wahlmarken verwendet werden.
(2) Der Wahlvorsteher verschließt das benötigte Wahlgerät oder dessen Zähl- und Speichervorrichtung. Ein Verwenden der Schlüssel ist bis zum Schluss der Wahlhandlung nicht gestattet, außer wenn das Wahlgerät zum Zwecke der Fortsetzung der Wahl ohne Gefahr des Bekanntwerdens oder Löschens der bereits abgegebenen Stimmen gemäß Bedienungsanleitung in einen Grundzustand gebracht werden muss. Dies gilt auch für die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter. Die Schlüssel für das Wahlgerät oder dessen Zähl- oder Speichervorrichtungen sind bis zur Beendigung der Wahlhandlung getrennt vom Wahlvorsteher und anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes aufzubewahren.
Ich hätte nicht gedacht, dass der § 46 Landeswahlordnung es nicht zulässt, dass die Öffentlichkeit sich von der Leere der Urne überzeugen kann. Dieser Paragraph widerspricht damit den notwendigen Bedingungen für politische Wahlen.
§ 6 - Eröffnung der Wahlhandlung
(1) Der Wahlvorstand stellt vor Beginn der Stimmabgabe fest, dass
1. die Wahlgeräte nach § 4 Abs. 1 Satz 2 versiegelt wurden,
2. der Inhalt der gerätespezifischen Darstellung der Wahlvorschläge mit dem amtlichen Stimmzettel übereinstimmt,
3. eine Abbildung der für die Stimmabgabe vorgesehenen Seite der Wahlgeräte einschließlich der gerätespezifischen Darstellung des Stimmzettels sowie eine Anleitung zur Stimmabgabe an den Wahlgeräten im Wahlraum aufgehängt sind,
4. sämtliche Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe auf Null stehen oder gelöscht sind,
5. nicht benötigte Zähl- oder Speichervorrichtungen gegen eine Stimmabgabe gesperrt sind und
6. die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter leer sind, soweit bei der Benutzung des Gerätes Wahlmarken verwendet werden.
(2) Der Wahlvorsteher verschließt das benötigte Wahlgerät oder dessen Zähl- und Speichervorrichtung. Ein Verwenden der Schlüssel ist bis zum Schluss der Wahlhandlung nicht gestattet, außer wenn das Wahlgerät zum Zwecke der Fortsetzung der Wahl ohne Gefahr des Bekanntwerdens oder Löschens der bereits abgegebenen Stimmen gemäß Bedienungsanleitung in einen Grundzustand gebracht werden muss. Dies gilt auch für die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter. Die Schlüssel für das Wahlgerät oder dessen Zähl- oder Speichervorrichtungen sind bis zur Beendigung der Wahlhandlung getrennt vom Wahlvorsteher und anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes aufzubewahren.
Ich hätte nicht gedacht, dass der § 46 Landeswahlordnung es nicht zulässt, dass die Öffentlichkeit sich von der Leere der Urne überzeugen kann. Dieser Paragraph widerspricht damit den notwendigen Bedingungen für politische Wahlen.
30.01.2008
Nightline in You-FM
Ich bin heute Abend ab 23:00 Uhr in der Nightline von you-fm und berichte über die Wahlbeobachtung in Obertshausen.
Update: Einen Mitschnitt von der Sendung gibt es hier.
Update: Einen Mitschnitt von der Sendung gibt es hier.
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